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Führerscheinrichtlinie

30.01.2023 | FAHRSCHUL-NEWSFührerscheinrichtlinie

2023-einige Änderungen in der Führerscheinrichtlinie geplant

 

Die EU will 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden. Was sich dabei ändern könnte:

 

-       Klasse B Erhöhung der Gewichtsgrenze von 3,5t auf 4,25t. Ein Segen für die Camper unter uns,

-       Anerkennung von B196 auch im Ausland. Mit dieser Schlüsselzahl kann man bislang nur in Deutschland Leichtkrafträder bis 125 ccm, dies entspricht der Führerscheinklasse A1, fahren. Fahrten mit einem 125er Motorrad über die Landesgrenze hinweg wären dann möglich,

-       Verpflichtender Refresh-Kurs nach einem Jahr für Führerscheinneulinge um Unfallzahlen zu senken,

-       Mindestalter der Führerscheinklassen C+D soll von 21 bzw. 24 auf 18 herabgesetzt werden,

-       Theoretische und praktische Prüfungen in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU sollen anerkannt werden, dafür müsste die bisherige Wohnsitzregelung vereinfacht werden,

-       Der Beginn der praktischen Ausbildung soll erst nach bestandener Theorieprüfung möglich sein,

-       EU-weite Anerkennung bei Führerscheinentzug vereinheitlichen. Ein beispielsweis in Italien verhängtes Fahrverbot soll dann auch in Deutschland gelten. Einhergehend mit einheitlichen Grenzwerten bei Alkohol- und Drogenkonsum

 

Derzeit wird die aktuell gültige, 3. Führerscheinrichtlinie grundlegend überarbeitet und soll noch 2023 als 4. Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden. Bevor sie allerdings in Deutschland in Kraft tritt, muss sie in nationales Recht überführt werden. Der Zeitplan sieht vor, dass die Abstimmung im EU-Parlament bis Ende März stattfindet. Anschließend soll die 4. Führerscheinrichtlinie den EU-Rat und das EU-Parlament passieren.

 

Wir lassen uns mal überraschen, was da so auf uns zukommt ;)

 

*Angaben ohne Gewähr

**Quelle ADAC

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