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Führerschein Upgrade

08.01.2020 | FAHRSCHUL-NEWSFührerschein Upgrade

“B196“ Das Upgrade für Deinen Führerschein

Ab Januar 2020 ist es nun auch möglich mit dem Autoführerschein (Klasse B) Motorräder bis zu 125 ccm fahren zu dürfen!

Normalerweise wird hierfür der Führerschein der Klasse A1 benötigt.

Doch anders als beim Erlangen der Klasse A1 benötigst Du für die Erweiterung auf die Schlüsselzahl 196 keinerlei Prüfungen.

Jedoch musst Du:

- mindestens 25 Jahre alt und

- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis      der Klasse B sein.

Weiterhin benötigst Du einen Nachweis über eine vom Fahrlehrer durchgeführte Fahrerschulung, die aus folgenden Unterrichtseinheiten besteht:

- 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Theorie (klassenspezifischer Stoff Motorrad)

- 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Praxis Grundfahraufgaben, Autobahn, Überland

(Je nach Eignung können auch weitere Fahrstunden anfallen – wir möchten ja, dass Du sicher auf der Maschine bist)

Hier nun der Haken an der Sache:

1. Die Fahrerlaubniserweiterung gilt nur innerhalb von Deutschland! Fahrten ins Ausland sind damit nicht erlaubt!

2. Es wird mit der Schlüsselzahl 196 keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben und somit ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich (Stufenaufstieg)

Bei Fragen stehen wir Dir, wie gewohnt, jederzeit gern zur Verfügung ;)

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